Unternehmensnachfolge
Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe Aufgabe, die viel Aufmerksamkeit und Zeit beansprucht. Sie müssen sich mit wichtigen Fragen auseinandersetzen:
• Was soll mit der Unternehmensnachfolge erreicht werden?
• Woher soll der Unternehmensnachfolger kommen?
• Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge erfüllt sein?
Hohe Freibeträge bei der vorweggenommenen Erbfolge, der Schenkung und der Erbschaft erlauben eine steuergünstige Unternehmensübertragung innerhalb der Familie. Wenn die Unternehmensübertragung an nahe Familienangehörige zur finanziellen Altersvorsorge beitragen soll, dann kommen verschiedene Zahlungsweisen für den Unternehmensverkauf in Betracht. Die Vor- und Nachteile der Einmalzahlung, Ratenzahlung, Rentenzahlung oder dauernden Last sowie deren Auswirkung auf die Steuerzahlung erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch in meiner Steuerkanzlei in Schmölln, vor den Toren von Altenburg.
Wird eine Unternehmensnachfolge außerhalb der eigenen Familie angestrebt, so kann ein geeigneter Nachfolger im Unternehmen und außerhalb des Unternehmens gefunden werden. Planen Sie genügend Zeit für die Einarbeitung und Qualifizierung ihres potentiellen Nachfolgers ein!
Sie erhalten Unterstützung bei der strategischen Planung der Unternehmensnachfolge. Kann mit der Rechtsform des Unternehmens die gewünschte Unternehmensnachfolge realisiert werden? Eignet sich die aktuelle Rechtsform des Unternehmens für die Aufnahme weiterer Geschäftsführer und Teilhaber? In vielen Fällen muss das Testament und der Gesellschaftsvertrag an die gewünschte Nachfolgeregelung angepasst werden. Vergessen Sie nicht die Fragen der Haftung beim Betriebsübergang. Wer haftet für Verbindlichkeiten und Altschulden, nach dem das Unternehmen übertragen wurde? Der Käufer des Unternehmens kann vertraglich vereinbaren, dass er nicht für frühere Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet, was im Handelsregister eingetragen werden muss.
Unternehmensbewertung
Die Unternehmensbewertung ermittelt den möglichen Kaufpreis bzw. Verkaufspreis, der die Grundlage für Verhandlungen bildet. Abhängig von der eingesetzten Methode der Unternehmensbewertung können sich unterschiedliche Werte ergeben. Häufig wird der Unternehmenswert nach der Ertragswertmethode, nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren oder nach dem Substanzwertverfahren ermittelt.
Das Ertragswertverfahren basiert auf den erzielbaren Gewinn in den folgenden Jahren und soll darstellen, wie gewinnbringend die Investition, also der Unternehmenskauf, ist. Die Gewinnerwartung der nächsten Jahre kann nicht sicher vorausgesagt. Hinzu kommen etwaige Umbrüche in Märkten und in Branchen. Es ist offensichtlich, dass es unterschiedliche Ansichten des Käufers und des Verkäufers zu den zukünftigen Unternehmensgewinnen, zu den Unternehmensrisiken und zu den Perspektiven gibt.
Beim Substanzwertverfahren wird der aktuelle Marktwert der einzelnen Wirtschaftsgüter im Unternehmen für die Wertermittlung zugrunde gelegt. Dass die Ertragskraft des Unternehmens nicht berücksichtigt wird, ist der Nachteil des Substanzwertverfahrens.
Der ermittelte Wert kann zur Bestimmung der Preisuntergrenze herangezogen werden.
Der Käufer eines Unternehmens übernimmt meist auch die Haftung für bestehende Verbindlichkeiten und Altschulden und die Haftung für betriebliche Steuerschulden. Haftungsrisiken können über den Kaufpreis für das Unternehmen verrechnet werden.
Bei der Planung Ihrer Vermögensnachfolge, der Unternehmensnachfolge und für die Unternehmensbewertung stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Fachwissen in meinem Steuerbüro im Landkreis Altenburg zur Verfügung.
Leistungen für Unternehmensnachfolge und Unternehmensbewertung
• Unternehmensnachfolge
• Unternehmensbewertung
• Nachfolge- und Nachlassplanung
• Planung der Vermögensnachfolge
• Planung und Gestaltung von Schenkungen
• steuerliche Erbfolgeregelungen und Testamentsgestaltung