Die Buchhaltung ist mehr als nur ein monströses Zahlenwerk. Sie informiert regelmäßig über die aktuelle Ertragslage und die finanzielle Situation des Unternehmens. Die aktuell geführte Buchhaltung ist eine wichtige Hilfe bei Entscheidungen der Unternehmensführung. Die ordnungsgemäße Buchhaltung ist die Voraussitzung, um den Jahresabschluss zu erstellen und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung durchzuführen.
Buchhaltung
Vertrauen Sie die Buchhaltung einem Spezialisten an und nutzen Sie die gewonnene Zeit für die strategische Planung und das operative Geschäft! Wir unterstützen Sie bei Ihrer Buchhaltung mit erfahrenen und bestens geschulten Mitarbeitern. Dabei betreuen wir Ihre Lohn– und Finanzbuchhaltung, egal, ob es sich bei Ihrer Firma um ein Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft handelt.
Zeitnah und zuverlässig werden die Geschäftsvorfälle gebucht. Auf Wunsch wird eine Offene-Posten-Buchhaltung angelegt, die mühelos offene Forderungen offenbart und als Arbeitsgrundlage für ein effektives Mahnwesen im Unternehmen dienen kann. Pünktlich erhalten Sie die Umsatzsteuervoranmeldung. Das Team der Steuerberatung Göpel bietet einen Rundum-Service in der Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchhaltung. Wir erstellen und interpretieren aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen auf Monats- und Quartalsbasis. Des Weiteren bieten wir monatliche BWA-Meetings an, in denen wir vertiefend anhand von Mehrjahres- und Branchenvergleichen die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens besprechen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen erarbeiten. Auch bei der Erteilung berufsüblicher Bescheinigungen unterstützen wir Sie.
Digitale Buchhaltung bringt Zeitgewinn
Statt mit Pendelordnern und Auto in die Kanzlei zu kommen, können Sie die schnellen Datenautobahnen nutzen. Digitale Buchhaltung bedeutet, dass Sie die Belege einscannen und die digitalisierten Belege bzw. die elektronisch erstellten Rechnungen in das Steuerbüro übermitteln. Ebenfalls werden die Kontoauszüge, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, direkt von der Bank an die Steuerkanzlei gegeben. Die Buchhaltung kann tagesgenau geführt werden. Sie ersparen sich viel Zeit,
• weil kein Beleg außer Haus gegeben wird,
• die Fahrten in die Steuerkanzlei entfallen
• die Vorkontierung überflüssig wird
• bei Betriebsprüfungen keine aufwendige Belegsuche notwendig ist.
Anlagenbuchhaltung
Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung und der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR). In der Anlagenbuchhaltung werden langlebige Investitionsgüter wie Lkw, Pkw, Maschinen, Büroeinrichtungen erfasst. Für diese Investitionsgüter werden separate Konten in der Buchhaltung angelegt. Dort sind das Anschaffungsdatum, der Anschaffungspreis, die Nutzungsdauer und die Wartungsarbeiten vermerkt. Mittels der Anlagenbuchhaltung lassen sich Wirtschaftlichkeitsanalysen für die Nutzung von Anlagen erstellen, die auch für Investitionsentscheidungen im Unternehmen herangezogen werden.
Jahresabschluss
Das kaufmännische Geschäftsjahr wird mit dem Jahresabschluss beendet. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und wird bei Bedarf um den Anhang und Lagebericht ergänzt. Der handelsrechtliche Jahresabschluss kann um einen steuerrechtlichen Jahresabschluss erweitert werden. In den letzten Jahren weichen Steuerrecht und Handelsrecht zunehmend voneinander ab. Das Unternehmen hat viel Gestaltungsspielraum bei der Erstellung der Bilanz. Der zu versteuernde Gewinn kann durch Abschreibungen bei den Forderungen, durch niedrigere Bewertung der Lagerbestände, durch Bildung von Rückstellungen niedriger ausfallen. Es wird eine Steuerbilanz erstellt, wenn steuerrechtliche Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Die Steuerbilanz wird nur für das Finanzamt erarbeitet und bildet die Grundlage für die zu zahlende Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer. Die Handelsbilanz wird für Bankgespräche benötigt und dient ebenso Lieferanten, Mitarbeitern, Kunden, Anteilseignern und Investoren als Informationsquelle.
Welcher Jahresabschluss für Sie sinnvoll und notwendig ist, bespreche ich gern mit Ihnen in meinem Steuerbüro in Schmölln bei Altenburg.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Kleingewerbetreibende und kleine Unternehmen, deren Jahresumsatz 500 000 € oder deren Gewinn die Marke von 50 000 € nicht übersteigt, dürfen den Gewinn mittels der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Freiberufler dürfen unabhängig von Umsatz und Gewinn immer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden. Die tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben im Kalenderjahr werden hier berücksichtigt. Es wird keine periodengerechte Abgrenzung vorgenommen. Der Gestaltungsspielraum besteht lediglich darin, wann Einnahmen und Ausgaben getätigt werden.
Leistungen für Buchhaltung und Jahresabschluss
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Unterstützung bei der Einführung der digitalen Buchhaltung
- Anlagenbuchhaltung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Offene-Posten-Buchführung